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Patientenverfügung

Es ist zu hoffen, dass jeder Mensch ein langes Leben in guter Gesundheit führen kann. Wenn es aber anders kommt, kann eine Patientenverfügung wichtig werden.

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung. Sie kann im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung eingesetzt werden. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen angewendet werden sollen um Ihr Leben zu erhalten.

Falls Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen oder nur bestimmte Maßnahmen zulassen möchten, ist es unbedingt nötig, dies in einer Patientenverfügung festzuhalten.

Eine Patientenverfügung kann formlos verfasst werden. Sie ist nur gültig, wenn sie schriftlich verfasst wird und mit Ihrer Unterschrift, Ort und Datum versehen ist. Am besten ziehen Sie eine Person Ihres Vertrauens hinzu, die dafür sorgt, dass Ihre Verfügung auch in Kraft tritt. Zu diesem Zweck kann eine Patientenverfügung auch in das Vorsorgeregister eingetragen werden.

Wir empfehlen, beim Aufsetzen der Patientenverfügung juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen gerne vermitteln.

Staatliche Information:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.

www.bmj.de/patientenverfuegung.html

Kirchliche Information:

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.

www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html